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Steuer- und Sozialversicherungswerte

Beitragssätze der Sozialversicherung

gesetzliche Rentenversicherung
allgemeiner Beitragssatz18,60 %
knappschaftlicher Beitragssatz24,70 %
gesetzliche Arbeitslosenversicherung
Beitragssatz2,60 %
gesetzliche Krankenversicherung
allgemeiner Beitragssatz14,60 %
ermäßigter Beitragssatz14,00 %
durchschnittlicher Zusatzbeitrag2,90 %
gesetzliche Pflegeversicherung
allgemeiner Beitragssatz3,60 %
Zuschlag für Kinderlose0,60 %

Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung

mtl.p.a.
BBG allgemeine gesetzliche Rentenversicherung
aktuelle BBG
8.450,00 €101.400,00 €
BBG knappschaftliche gesetzliche Rentenversicherung
aktuelle BBG
10.400,00 €124.800,00 €
Versicherungspflichtgrenze gesetzliche Krankenversicherung
aktuelle Versicherungspflichtgrenze
6.450,00 €77.400,00 €
BBG gesetzliche Krankenversicherung
aktuelle BBG
5.812,50 €69.750,00 €
Bezugsgröße der Sozialversicherung
aktuelle Bezugsgröße
3.955,00 €47.460,00 €
Freibetrag der GKV bei bAV-Renten
aktueller Freibetrag
197,75 €2.373,00 €
Rentenwerte der gesetzlichen Rentenversicherung
durchschnittliches Bruttoarbeitsentgelt
51.944,00 €
aktueller Rentenwert
42,52 €
Geringverdienergrenzen
Minijobgrenze
603,00 €7.236,00 €
Midijobgrenze
2.000,00 €24.000,00 €

Steuerwerte

Grundfreibetrag12.348,00 €
Kinderfreibetrag6.828,00 €
Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag2.928,00 €
Arbeitnehmerpauschbetrag1.230,00 €
Spitzensteuersatz (ab 69.878,00 € zvE)42,00 %
Reichensteuersatz (ab 277.825,00 € zvE)45,00 %
Abgeltungsteuersatz25,00 %
Solidaritätszuschlagssatz5,50 %

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Wichtige Hinweise
Der FördervergleichsRECHNER richtet sich an selbst förderfähige Riester-Kunden.

Es besteht aktuell kein Handlungsdruck. Der Vergleich soll ein Gefühl dafür geben, ob die alte oder die neue Förderung vorteilhafter ist. Es gibt keine Frist, um die Förderung zu wechseln.

Ab Herbst werden wir Riester-Kunden kontaktieren, die selbst förderfähig sind und einen jährlichen Beitrag von mindestens 120 Euro zahlen, um ihren bestehenden Riester-Vertrag auf die für sie vorteilhafte Förderung auszurichten.

Aus dem Vergleich können keine Ansprüche abgeleitet werden. Der Vergleich dient der allgemeinen Orientierung. Eine verbindliche Entscheidung über die Höhe der Zulagen trifft letztlich die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen. Die Berechnungen basieren auf einer vereinfachten Steuerberechnung gemäß dem Einkommensteuertarif 2026.